Hundesteuern- warum?

Einige Hundebesitzer sehen die Hundesteuer als sinnlos, da weder Katzen- noch Kaninchenbesitzer zur Kasse gebeten werden. Jedoch muss die Hundesteuer schon seit vielen Jahren in Deutschland verrichtet werden. Bereits im 13. Jahrhundert wurde laut Hinweisen die erste Steuer für den Hund errichtet. 1755 wurde in England die erste Form der Hundesteuer entwickelt um so die Zahl von streunenden Hunden aufzuhalten. Einige Jahre später wurde die Hundesteuer auch in anderen Ländern eingeführt. In der heutigen Zeit zählt die Hundesteuer zur „örtlichen Verbrauch- und Aufwandsteuer“. Jedes Bundesland kann seine Gemeinde zur Hundesteuer verpflichten. In der Stadt Eschborn in Hessen wird bereits seit 1999 auf die Hundesteuer verzichtet. Jedoch gibt es auch Ausnahmen für die Befreiung von Hundesteuer. So zahlen Besitzer von Blinden-, Jagd- und Hütehunde keine bzw. ermäßigte Steuern auf ihre Hunde.

Hundesteuern dienen nicht zur Reinigung der jeweiligen Stadt von Hundekot. Die Kommune kann selbst die Entscheidung treffen, was mit dem Geld von der Hundesteuer gemacht wird. So darf jede Gemeinde auch die Beitragshöhe bestimmen. Besitzer von Kampfhunden wie zum Beispiel Pitbull, Staffordshire Bullterrier oder Dobermann werden mit einem erhöhten Steuersatz zur Kasse gebeten, aber auch hier entscheidet die jeweilige Gemeinde. Wie hoch die Hundesteuer beim jeweiligen Besitzer ist lässt sich ganz leicht bei der zuständigen Gemeinde erfragen.

Über Daniel 327 Artikel
Bis auf wenige Jahre während meiner Ausbildung habe ich immer mit Hunden zusammen gelebt. Und ohne kann ich mir das Leben auch kaum vorstellen. Geht bestimmt, aber macht das Sinn?