Tierhalter genießen jeden Tag, den sie mit ihrem Hund verbringen dürfen. Sie leiden mit, wenn das Tier erkrankt oder bei einem Unfall verletzt wird. Eine tierärztliche Behandlung
kann teuer werden, zumal bei chronischen Krankheiten. Wird ein Klinikaufenthalt notwendig, entstehen Kosten, die so manches Budget sprengen.
Außerdem sind Frauchen und Herrchen verantwortlich, wenn der vierbeinige Freund einen Schaden verursacht, der ins Geld geht. Wenn dabei Menschen zu Schaden kommen,
können sehr hohe Kosten entstehen. Besonders dann, wenn bei den Geschädigten eine Behinderung verursacht wird, für die der Halter mit seinem ganzen Vermögen haftet. Eine
Tierversicherung erstattet alle Kosten, die sowohl mit der Gesundheit als auch dem Fehlverhalten des besten Freundes in Verbindung stehen.
Welche Tierversicherung wird empfohlen?
Experten empfehlen unter anderem die Lassie Tierversicherungen – angeboten werden mehrere Tarife, die komplett oder teilweise gebucht werden können. Dabei ist zwischen einer Hundehaftpflichtversicherung und einer Hundekrankenversicherung zu unterscheiden.
Wofür wird eine Hundehaftpflichtversicherung gebraucht?
Hunde sind dafür bekannt, dass sie viel Auslauf benötigen. Wenn sie auf Artgenossen treffen, verhalten sich die Lieblinge nicht immer friedlich. Revierkämpfe sind an der Tagesordnung und werden in der Regel von Beißattacken begleitet. In vielen Fällen kommt es zu Schadensersatzforderungen seitens des Halters des geschädigten Tieres. Zudem werden die Kosten für den Tierarzt in Rechnung gestellt, die mit mehreren hundert Euro zu Buche schlagen.
Weitaus teurer kann es werden, wenn der Hund einen Verkehrsunfall verursacht. Man kann sich glücklich schätzen, wenn es dabei nur zu einem Blechschaden kommt. Werden Personen verletzt, überschreiten die Kosten schnell die Millionenhöhe. Im Normalfall sind diese Schäden nicht durch die private Haftpflichtversicherung des Tierhalters abgedeckt, sodass das Privatvermögen herangezogen wird. In diesem Fall schützt eine Hundehaftpflicht den Halter vor Entschädigungsleistungen, die den finanziellen Ruin bedeuten.
Welche Schäden sind abgedeckt?
In den meisten Bundesländern besteht eine Versicherungspflicht, zumindest für gefährlich eingestufte Hunde. Nur in Mecklenburg-Vorpommern wird der Abschluss lediglich empfohlen. Dabei sollte eine Police die folgenden Aspekte beinhalten:
- Für Personen-, Sach- und Vermögensschäden eine Deckungssumme von mindestens 15 Millionen Euro
- Die Deckungssumme von Schäden an Mietsachen und Einrichtungsgegenständen sollte mindestens 50.000 Euro betragen
- Versicherungsschutz besteht auch, wenn Schäden ohne Leine und Maulkorb entstanden sind. Allerdings bleiben dabei gesonderte Regelungen der Städte und Gemeinden zu berücksichtigen
- Wird der Hund in Obhut gegeben, sind auch die Aufsichtspersonen versichert.
- Der Versicherungsschutz sollte weltweit gelten
- Entsteht dem Hundehalter selbst ein Schaden, ist dieser von der Versicherung gedeckt, sofern die Gegenpartei nicht in der Lage ist, Ersatz zu leisten (Forderungsausfalldeckung)
Wann springt eine Hundekrankenversicherung ein?
Auch Hunde werden hin und wieder krank. Dabei sind die folgenden Aspekte zu berücksichtigen, die eine teure Behandlung rechtfertigen:
- Verletzungen, die beim Herumtoben auftreten
- Chronische und psychische Erkrankungen, die mehrere Nachbehandlungen nach sich ziehen
- Krebsbehandlungen, die eine Chemotherapie erfordern
- Dringende Operationen, die nicht aufgeschoben werden können
- Verletzungen, die entstehen, wenn das Tier angefahren wird
Verschiedene Tarife einer Hundekrankenversicherung
Eine Hundekrankenversicherung kann als Komplettschutz abgeschlossen werden. Dieser Tarif deckt alle Ausgaben ab, die für eine ambulante und stationäre Behandlung bestritten werden müssen. Zudem sind die zur Genesung notwendigen Medikamente eingeschlossen.
Es können aber auch einzelne Komponenten gewählt werden. Der sogenannte Operationsschutz deckt alle Kosten ab, die krankheitsbedingt auftreten. Es empfiehlt sich, eventuelle Voruntersuchungen und Nachbehandlungen in die Police zu integrieren.
Der Tarif Unfallschutz übernimmt alle Kosten, die im Zuge eines Unfalls entstehen. Ausgaben, die auf eine Krankheit zurückzuführen sind, können nicht geltend gemacht werden.
Welche Kosten sind abgedeckt?
Die Kosten einer Hundekrankenversicherung stehen in direktem Zusammenhang mit dem gewählten Leistungsumfang. Zudem sind die Deckungssumme, das Alter und die Rasse des Tieres maßgeblich. Obendrein kann eine Selbstbeteiligung gewählt werden, die die Kosten des Tarifs weiter reduziert.
Üblicherweise lassen sich folgende Leistungen in einen Tarif aufnehmen:
- Operationskosten in jeglicher Höhe
- Ausgaben für die veterinärmedizinische Behandlung bis zur Genesung
- Kosten für besonders schwere Erkrankungen
- Untersuchungsmaßnahmen wie Röntgenbilder, Computertomografie und Ultraschall
- Begleitende Behandlungsmaßnahmen wie Chemotherapie, Akupunktur oder Bestrahlung
- Zahnbehandlung
- Kastration
- Implantate, Gehhilfen und Prothesen
- Impfungen
Rundum-Pakete werden oft zum Discountpreis angeboten. Dabei werden üblicherweise Rassehunde ausgeschlossen und die Leistungen sind reduziert.
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