
Die Hundehalterhaftpflichtversicherung, kurz die Hundehaftpflicht, gehört zu den Versicherungen die man per Gesetzgebung in Deutschland nicht überall abschließen muss. Jedenfalls, solange man keinen sogenannten Kampfhund (SOKA) besitzt oder im “richtigen” Bundesland lebt. Dennoch ist es sinnvoll, sich mit der verhältnismäßig preiswerten Versicherung auseinander zu setzen. Denn die abgedeckten Schäden können den Hundebesitzer schlichtweg in den privaten Ruin führen, wenn keine Versicherung einspringt.
Unter https://www.vergleichen-und-sparen.de/hundeversicherung/hundehaftpflicht/ findest du einen anständigen Vergleich der einzelnen Tarife um den passenden für deinen Hund herauszufinden. Falls Du noch nicht sicher bist, ob du solch eine Versicherung benötigst, lies hier bitte weiter.
Was ist die Hundehaftpflicht eigentlich?
Die Hundehaftpflicht kommt für Schäden auf, die der eigene Hund verursacht. In der Hauptsache sind dies die folgenden vier Bereiche, in denen die Versicherung eintritt.
- Personenschäden
- Sachschäden
- Vermögensschäden
- Mietsachschäden
Klar, der eigene Hund ist immer bestens erzogen, hört auf jedes Wort und hat nie, wirklich nie, Flausen im Kopf. Wer jedoch verschiedene Statistiken bemüht, wird schnell feststellen, dass durch Hunde einiges an Schäden entstanden ist, für die ein Besitzer schlichtweg haftet.
Und doch. Ungeschick und Unglück passieren. Einer Statistik von Check24 folgend sind die häufigsten Schadensfälle die Verletzung anderer Tiere (22,98%), Kleine Schäden (21,95%) und Verletzung von Menschen (20,2%). Dahinter folgen Schadenfälle in der Wohnung und im Verkehr. Letztere können den Hundehalter teuer zu stehen kommen, etwa wenn der eigene Hund einen Radfahrer zu Fall bringt und dieser nicht mehr arbeiten kann. Dazu kommen etwaige Schäden am Material, also am Rad oder schlimmer am Auto, dass vielleicht ausgewichen und dabei verunfallt ist.
Und selbst wenn der Hund perfekt auf seinen Besitzer hört. Was passiert, wenn Fremdhüter (Familie, Freunde, Bekannte) auf das Tier aufpassen und der Hund sich dann nicht um die Kommandos seiner Aufpasser schert.
Welche Versicherung ist nun die Richtige?
Zunächst einmal solltest Du die Versicherung so auswählen, dass die wichtigsten Gefahrenbereiche abgedeckt sind. Schäden am Mieteigentum (z.B. eine angefressene Tür in der Wohnung) lassen sich vielleicht noch vom Munde absparen. Personenschäden und Sachschäden, die im Straßenverkehr entstehen, hingegen nicht. Daher achte bei der Auswahl des passenden Tarifs darauf, dass deine Versicherung auch wirklich alles abdeckt. Die Kosten für eine Hundehalterhaftpflicht liegen meist zwischen 35 € und 100 € pro Jahr für einen Hund, was umgerechnet auf den Monat wirklich überschaubar für den verantwortungsvollen Hundehalter ist.
Soll ich eine Selbstbeteiligung wählen?
Die Selbstbeteiligung (z.B. häufig 150 €) reduziert den monatlichen Beitrag meist. Allerdings muss der Hundehalter im Schadensfall eben jene Selbstbeteiligung mit bezahlen. Es handelt sich hierbei um ein Rechenexempel, ob sich die Selbstbeteiligung lohnt.
Ich habe viele Hunde – Welche Versicherung sollte ich wählen?
Auch hier bieten Versicherer meist Kombiangebote. Daher sollte die Info direkt mit in den Hundehalterhaftpflicht-Vergleich, damit du nicht zwei Versicherung buchen musst sondern eine, in welcher beide Hunde unterkommen.
Hier noch eine Info, wie der Gesetzgeber die Haftung des Tierhalters einschätzt.
In welchen Bundesländern wird die Hundehalterhaftpflicht benötigt?
Folgend eine Auflistung, in welchen Bundesländern die Hundehaftpflicht vorgeschrieben wird. Änderungen vorbehalten. Listenhunde, wie z.B. der Tosa-Inu, werden häufig anders behandelt, als ein klassischer Familienhund.
Baden-Württemberg:
Kampf- bzw. Listenhunde benötigen einen entsprechende Versicherung. Außerdem müssen Hunde, die in einem Wesenstest auffällig wurden, versichert werden.
Bayern
Kampf- bzw. Listenhunde benötigen einen entsprechende Versicherung. Außerdem müssen Hunde, die in einem Wesenstest auffällig wurden, versichert werden.
Berlin
In Berlin müssen alle Hunde seit dem 01.01.2011 eine Hundehaftpflichtversicherung erhalten.
Brandenburg
Kampf- bzw. Listenhunde benötigen einen entsprechende Versicherung. Außerdem müssen Hunde, die in einem Wesenstest auffällig wurden, versichert werden.
Bremen
Kampf- bzw. Listenhunde benötigen einen entsprechende Versicherung. Außerdem müssen Hunde, die in einem Wesenstest auffällig wurden, versichert werden.
Hamburg
In Hamburg müssen alle Hunde seit dem 01.01.2007 eine Hundehaftpflichtversicherung erhalten.
Hessen
In Hessen besteht keine generelle Pflicht für eine Hundehaftpflichtversicherung.
Mecklenburg-Vorpommern
In Mecklenburg-Vorpommern besteht keine Pflicht für eine Hundehaftpflichtversicherung.
Niedersachsen
In Niedersachsen müssen alle Hunde eine Hundehaftpflichtversicherung haben.
Nordrhein-Westfalen
In NRW müssen Kampfhunde (SOKA) eine Hundehaftpflicht erhalten. Ebenso müssen alle Hunde, die in die 20/40 Regelung fallen versichert werden.
Rheinland-Pfalz
Kampf- bzw. Listenhunde benötigen einen entsprechende Versicherung. Außerdem müssen Hunde, die in einem Wesenstest auffällig wurden, versichert werden.
Saarland
Im Saarland besteht keine Pflicht für eine Hundehaftpflichtversicherung.
Sachsen
Kampf- bzw. Listenhunde benötigen einen entsprechende Versicherung. Außerdem müssen Hunde, die in einem Wesenstest auffällig wurden, versichert werden.
Sachsen-Anhalt
In Sachsen-Anhalt müssen alle Hunde eine Hundehaftpflichtversicherung haben.
Schleswig-Holstein
Kampf- bzw. Listenhunde benötigen einen entsprechende Versicherung. Außerdem müssen Hunde, die in einem Wesenstest auffällig wurden, versichert werden.
Thüringen
In Thüringen gilt seit dem 01.09.2011 für alle Hundehalter bzw. Hunde eine Pflicht zur Hundehaftpflichtversicherung.
Kommentar hinterlassen